Zwischenabrechnung Heilmittel - Anleitung zur korrekten Durchführung

Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband  haben ihre Bereitschaft erklärt u.a. Zwischenabrechnungen befristet zuzulassen.

Diese Regelung sieht zwingend vor, dass die Verordnungen deutlich gekennzeichnet sind.

Anleitung zur korrekten Vorbereitung der Zwischenabrechnung:

  • Bitte vermerken Sie das Wort „Zwischenabrechnung“ am besten auf der Rückseite.
  • Weiterhin ist es notwendig, dass Sie sich eine Kopie dieser Verordnung ziehen
  • und diese bei Wiederaufnahme der Behandlung mit den weiteren Behandlungsdaten und der Unterschrift des Patienten versehen, einreichen.
  • Bitte streichen Sie bei der finalen Einreichung die bereits durch die Zwischenabrechnung abgerechneten Behandlungen durch.

Nur so ist gewährleistet, dass es bei der Abrechnung zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.